Welche Art Von Regierung Hat Andorra?

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Das Fürstentum Andorra ist ein souveräner Mikrostaat in Südwesteuropa. Es ist eine parlamentarische konstitutionelle Diarchie, die von zwei Co-Prinzen aus Frankreich und Spanien angeführt wird. Die Verfassung ist das höchste Gesetz des Fürstentums und bietet drei Zweige der Regierung: die Legislative, die Exekutive und die Judikative.

Verfassung von Andorra

Das höchste Gesetz im Fürstentum Andorra ist die Verfassung von Andorra. Die Verfassung wurde nach einem Referendum im März 1994 von den Bürgern des Fürstentums angenommen. Die Verfassung von Andorra umreißt die Souveränität des Fürstentums und umreißt auch die Rechte und Freiheiten der Bürger, die gesetzlich geschützt werden sollen. Die Verfassung umreißt auch die drei Arme der Regierung, ihre Mandate und ihre jeweiligen Befugnisse.

Exekutive der Regierung von Andorra

Die Exekutive ist der Arm der Regierung, der für die Durchführung von Regierungsoperationen im Fürstentum zuständig ist. Die Exekutive wird von zwei Co-Prinzen angeführt, die keine exekutiven Vollmachten haben und in erster Linie zeremoniell sind. Die Co-Prinzen stammen aus Spanien und Frankreich, bestehend aus dem französischen Staatsoberhaupt und dem Bischof von Urgell. Da die beiden Co-Prinzen nicht in Andorra ansässig sind, haben sie im Fürstentum stationierte Delegierte, die ihre Vertreter sind. Der Regierungschef (Cap de Govern) In Andorra wird vom Generalrat zusammen mit den sieben Ministern der Exekutivrat gewählt. Das Cap de Govern hat Exekutivgewalt und ist verantwortlich für sieben Ministerien, die von jeweiligen Ministern geleitet werden. Der Regierungschef hat die Befugnis, die Minister für die sieben Ministerien zu ernennen.

Legislative der Regierung von Andorra

Der Gesetzgeber ist die Körperschaft, die beauftragt wurde, neue Gesetze zu schaffen oder bestehende Gesetze zu ändern, und wird auch als Generalrat bezeichnet. Das Parlament des Fürstentums Andorra wird als ein Einkammerparlament beschrieben, das aus einer einzigen Kammer besteht. Der Generalrat besteht aus 28-Mitgliedern, die als Generalräte bekannt sind und für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden. Die 28-Mitglieder bestehen aus 14-Generalräten aus den sieben Pfarreien (zwei Mitglieder aus jeder Pfarrei) und 14-Generalräten, die aus nationalen Listen durch Verhältniswahl gewählt werden. Der Generalrat wird von Sindic General geleitet, der von der Subsindic vertreten wird. Sowohl der Sindic General als auch der Subsindic werden vom Generalrat ernannt. Der Generalrat hat das Mandat, den Regierungschef zu wählen, eine Entscheidung, die später von den beiden Co-Prinzen genehmigt werden muss.

Judikative der Regierung von Andorra

Die Justiz ist der für die Rechtspflege zuständige Zweig der Regierung. Die Verfassung des Fürstentums Andorra sieht die Unabhängigkeit der Justiz vor. Die höchsten richterlichen Ämter im Fürstentum sind das Oberste Gericht von Andorra und das Kirchengericht des Bischofs von Seu d'Urgell. Die Justiz wird vom Obersten Justizrat geleitet, dem fünf Mitglieder angehören, die 6-Amtszeiten ableisten. Die Mitglieder des Obersten Justizrats werden vom Regierungschef, den Co-Prinzen, dem Sindic General und den Mitgliedern der Unteren Gerichte ernannt.

Verwaltungsabteilungen von Andorra

Das Fürstentum Andorra ist in sieben Verwaltungseinheiten unterteilt, die als Pfarreien bekannt sind. Jede Gemeinde hat zwei gewählte Mitglieder des Generalrats, die als Vertreter ihrer jeweiligen Pfarreien im Generalrat auftreten. Die sieben Gemeinden gehören Sant Julia de Loria, Escaldes-Engordany, Encamp, Ordino, La Massana, Andorra la Vella und Canillo.