Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten legalisierte die Abtreibung in 1973. Der Oberste Gerichtshof kam zu dieser Entscheidung, nachdem er den Fall von Roe v. Wade gehört hatte. Tatsächlich hat jeder Staat in den Vereinigten Staaten von Amerika mindestens eine Klinik für eine Abtreibung. Jeder Staat hat jedoch eine Zuständigkeit für die Regelung von Abtreibungsfällen. Die Staaten sind auch in der Lage, die Tat zu kriminalisieren, falls der Oberste Gerichtshof seine Entscheidung in Bezug auf den Fall Roe aufhebt. Bisher haben bereits drei Staaten Gesetze, die die Abtreibung kriminalisieren. Die Staaten haben eine schwierige Aufgabe, klar zu definieren, unter welchen Umständen eine werdende Frau eine Abtreibung vornehmen kann. In diesem Artikel werden wir die wesentlichen Bestimmungen der verschiedenen staatlichen Gesetze für eine Abtreibung betrachten. Diese Regeln gelten trotz der Tatsache, dass die Behörden sie nur selten durchsetzen.
Abtreibungsgesetze in verschiedenen Staaten
Insgesamt benötigen 41-Staaten nur einen lizenzierten Arzt, um eine Abtreibung durchzuführen. In anderen 19-Staaten kann Abtreibung nur nach einer bestimmten Dauer der Schwangerschaft in einem Krankenhaus durchgeführt werden. Andere 19-Zustände erfordern, dass nach einer gewissen Zeit ein zweiter Arzt hinzugezogen werden sollte. In 43-Staaten ist es völlig illegal, eine Abtreibung zu haben, es sei denn, das Leben der werdenden Frau ist in Gefahr und der einzige Weg, sie zu schützen, ist durch Abtreibung. 20 Staaten in den USA haben eine Gesetzgebung, die "teilweise Geburt" Abtreibung kriminalisiert. 3 dieser Gesetzgebung gilt jedoch für Abtreibungen mit post-Viabilität. Die 13-Staaten haben eine Gesetzgebung verabschiedet, nach der der Staat jede Abtreibung finanziert, die medizinisch notwendig ist. 32 Staaten weigern sich jedoch, eine Abtreibung zu finanzieren, es sei denn, es gibt Bundesmittel. Die beiden Umstände, unter denen die Bundesmittel für die Abtreibung verwendet werden, sind, wenn die Schwangerschaft eine Folge von Vergewaltigung ist oder das Leben der werdenden Frau in Gefahr ist. In anderen Staaten sind die Bundesmittel nur begrenzt, wenn das Leben der Frau in Gefahr ist. In den 11-Staaten sind private Versicherungspläne gegen Schwangerschaftsabbrüche begrenzt. Ein solcher Versicherungsschutz besteht nur, wenn das Leben der schwangeren Frau gefährdet ist. Die meisten Staaten erlauben jedoch einen zusätzlichen Versicherungsschutz für Schwangerschaftsabbrüche mit zusätzlichen Kosten. Einzelne Gesundheitseinrichtungen wurden von den 45-Staaten dazu ermächtigt, die Abtreibung abzulehnen. Auf der anderen Seite beschränken 16-Staaten dieses Verbot auf religiöse und private Institutionen.
Abtreibung Beratung
Die 8-Staaten haben Gesetze erlassen, nach denen Frauen beraten werden, bevor sie eine Abtreibung vornehmen. Themen wie der Zusammenhang zwischen Abtreibung und Brustkrebs, der Schmerz, den der Fetus empfindet, und allgemeine gesundheitliche Folgen werden in der Beratung berücksichtigt. Um 27-Staaten herum muss eine Frau, die sich beraten hat, mindestens 24-Stunden erhalten, um ihre Entscheidung treffen zu können. Gesetze in vierzehn der 27-Staaten erfordern, dass die Frau zwei Besuche im Krankenhaus macht, um die Prozedur zu bekommen. Zumindest verlangen 37-Staaten, dass Eltern von Minderjährigen, die eine Abtreibung wünschen, an der Entscheidungsfindung beteiligt werden. 11 Staaten müssen mindestens einer der Eltern sollte über den Ablauf der Abtreibung benachrichtigt werden.
Abtreibungsgesetze vom Staat
Rang | Zustand | Muss von einem lizenzierten Arzt durchgeführt werden | Muss in einem Krankenhaus durchgeführt werden, wenn | Verboten bei | Anbieter können sich weigern, teilzunehmen | Wartezeit (in Stunden) nach der Beratung | Beteiligung der Eltern für Minderjährige erforderlich |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | AL | X | Lebensfähigkeit | 20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau) | 48 | Zustimmung | |
2 | AK | X | Individuelle und private Institution | Nicht in Kraft (permanent durch gerichtliche Anordnung vorgeschrieben) | |||
3 | AZ | X | Lebensfähigkeit | Lebensfähigkeit | Individuum und Institution | 24 | Zustimmung |
4 | AR | X | 20-Wochen (mit Ausnahme von Vergewaltigung oder Inzest) | Individuum und Institution | 48 | Zustimmung | |
5 | CA | Lebensfähigkeit | Individuelle und religiöse Institution | Nicht in Kraft (permanent durch gerichtliche Anordnung vorgeschrieben) | |||
6 | CO | Bekanntmachung | |||||
7 | CT | Lebensfähigkeit | Lebensfähigkeit | Individuum | |||
8 | DE | X | Lebensfähigkeit (mit Ausnahme bei fetaler Anomalie) | Individuum und Institution | Hinweis (kann unter bestimmten Umständen von bestimmten Gesundheitsfachkräften erlassen werden) | ||
9 | DC | ||||||
10 | FL | X | Lebensfähigkeit | Individuum und Institution | Nicht wirksam (vorübergehend durch gerichtliche Anordnung vorgeschrieben) | Bekanntmachung | |
11 | GA | X | 20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau) | Individuum und Institution | 24 | Bekanntmachung | |
12 | HI | X (chirurgische Aborte) | Lebensfähigkeit | Individuum und Institution | |||
13 | ID | X | Lebensfähigkeit | Lebensfähigkeit | Individuum und Institution | 24 | Zustimmung |
14 | IL | X (chirurgische Aborte) | Lebensfähigkeit | Individuelle und private Institution | Bekanntmachung | ||
15 | IN | X | 20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau) | Individuelle und private Institution | 18 | Zustimmung | |
16 | IA | X | 20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau) | Individuelle und private Institution | Nicht wirksam (vorübergehend durch gerichtliche Anordnung vorgeschrieben) | Bekanntmachung | |
17 | KS | X | 20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau) | Individuum und Institution | 24 | Zustimmung | |
18 | KY | X | 2nd Trimester | 20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau) | Individuum und Institution | 24 | Zustimmung |
19 | LA | X | 20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau) | Individuum und Institution | 24 | Zustimmung | |
20 | ME | X | Lebensfähigkeit | Individuum und Institution | |||
21 | MD | X | Lebensfähigkeit (mit Ausnahme bei fetaler Anomalie) | Individuum und Institution | Bekanntmachung | ||
22 | MA | X (chirurgische Aborte) | Individuum und Institution | Nicht in Kraft (permanent durch gerichtliche Anordnung vorgeschrieben) | Zustimmung | ||
23 | MI | X | Lebensfähigkeit (mit Ausnahme nur bei Lebensgefährdung) | Individuum und Institution | 24 | Zustimmung | |
24 | MN | X | Lebensfähigkeit | Individuelle und private Institution | 24 | Hinweis (an beide Eltern) | |
25 | MS | X (nur Gynäkologie) | 20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau) | Individuum und Institution | 24 | Einwilligung (von beiden Eltern) | |
26 | MO | X | Lebensfähigkeit | Lebensfähigkeit | Individuum und Institution | 72 | Zustimmung |
27 | MT | Lebensfähigkeit (mit Ausnahme im Falle der Bedrohung der körperlichen Gesundheit der Frau) | Individuelle und private Institution | Nicht in Kraft (permanent durch gerichtliche Anordnung vorgeschrieben) | Nicht in Kraft (permanent durch gerichtliche Anordnung vorgeschrieben) | ||
28 | NE | X | 20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau) | Individuum und Institution | 24 | Zustimmung | |
29 | NV | X | Individuelle und private Institution | Nicht in Kraft (permanent durch gerichtliche Anordnung vorgeschrieben) | |||
30 | NH | Bekanntmachung | |||||
31 | NJ | X (chirurgische Aborte) | Individuelle und private Institution | Nicht in Kraft (permanent durch gerichtliche Anordnung vorgeschrieben) | |||
32 | NM | X (chirurgische Aborte) | Individuum und Institution | Nicht in Kraft (permanent durch gerichtliche Anordnung vorgeschrieben) | |||
33 | NY | X (chirurgische Aborte) | 24 Wochen (mit Ausnahme nur bei Lebensgefährdung) | Individuum | |||
34 | NC | X | Individuum und Institution | 72 | Zustimmung | ||
35 | ND | X | 20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau) | Individuum und Institution | 24 | Einwilligung (von beiden Eltern) | |
36 | OH | X | 20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau) | Individuum und Institution | 24 | Zustimmung | |
37 | OK | X | 2nd Trimester | 20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau) | Individuelle und private Institution | 72 | Zustimmung und Benachrichtigung |
38 | OR | Individuelle und private Institution | |||||
39 | PA | X | Lebensfähigkeit | 24 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau) | Individuelle und private Institution | 24 | Zustimmung |
40 | RI | 24 Wochen (mit Ausnahme nur bei Lebensgefährdung) | Individuum | Zustimmung | |||
41 | SC | X | 3rd Trimester | 20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau) | Individuelle und private Institution | 24 | Zustimmung |
42 | SD | X | 20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau) | Individuum und Institution | 72 (außer an Wochenenden und Feiertagen) | Bekanntmachung | |
43 | TN | X | Lebensfähigkeit | Lebensfähigkeit (mit Ausnahme im Falle der Bedrohung der körperlichen Gesundheit der Frau) | Individuum und Institution | 48 | Zustimmung |
44 | TX | X | 20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau) | Individuelle und private Institution | 24 | Zustimmung und Benachrichtigung | |
45 | UT | X | Lebensfähigkeit (außer bei Vergewaltigung oder Inzest oder bei fetaler Anomalie) | Individuelle und private Institution | 72 (wird in Fällen von Vergewaltigung, Inzest und fetalem Defekt aufgehoben oder wenn der Patient jünger als 15 ist) | Zustimmung und Benachrichtigung | |
46 | VT | ||||||
47 | VA | X | 2nd Trimester | 3rd Trimester | Individuum und Institution | 24 | Zustimmung und Benachrichtigung |
48 | WA | X (chirurgische Aborte) | Lebensfähigkeit | Individuum und Institution | |||
49 | WV | 20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau) | 24 | Hinweis (kann unter bestimmten Umständen von bestimmten Gesundheitsfachkräften erlassen werden) | |||
50 | WI | X | Lebensfähigkeit | 20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau) | Individuum und Institution | 24 | Zustimmung (kann unter bestimmten Umständen von bestimmten Gesundheitsfachkräften erlassen werden) |
51 | WY | X | Lebensfähigkeit | Individuelle und private Institution | Zustimmung und Benachrichtigung |