Abtreibungsgesetze Nach Staat

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Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten legalisierte die Abtreibung in 1973. Der Oberste Gerichtshof kam zu dieser Entscheidung, nachdem er den Fall von Roe v. Wade gehört hatte. Tatsächlich hat jeder Staat in den Vereinigten Staaten von Amerika mindestens eine Klinik für eine Abtreibung. Jeder Staat hat jedoch eine Zuständigkeit für die Regelung von Abtreibungsfällen. Die Staaten sind auch in der Lage, die Tat zu kriminalisieren, falls der Oberste Gerichtshof seine Entscheidung in Bezug auf den Fall Roe aufhebt. Bisher haben bereits drei Staaten Gesetze, die die Abtreibung kriminalisieren. Die Staaten haben eine schwierige Aufgabe, klar zu definieren, unter welchen Umständen eine werdende Frau eine Abtreibung vornehmen kann. In diesem Artikel werden wir die wesentlichen Bestimmungen der verschiedenen staatlichen Gesetze für eine Abtreibung betrachten. Diese Regeln gelten trotz der Tatsache, dass die Behörden sie nur selten durchsetzen.

Abtreibungsgesetze in verschiedenen Staaten

Insgesamt benötigen 41-Staaten nur einen lizenzierten Arzt, um eine Abtreibung durchzuführen. In anderen 19-Staaten kann Abtreibung nur nach einer bestimmten Dauer der Schwangerschaft in einem Krankenhaus durchgeführt werden. Andere 19-Zustände erfordern, dass nach einer gewissen Zeit ein zweiter Arzt hinzugezogen werden sollte. In 43-Staaten ist es völlig illegal, eine Abtreibung zu haben, es sei denn, das Leben der werdenden Frau ist in Gefahr und der einzige Weg, sie zu schützen, ist durch Abtreibung. 20 Staaten in den USA haben eine Gesetzgebung, die "teilweise Geburt" Abtreibung kriminalisiert. 3 dieser Gesetzgebung gilt jedoch für Abtreibungen mit post-Viabilität. Die 13-Staaten haben eine Gesetzgebung verabschiedet, nach der der Staat jede Abtreibung finanziert, die medizinisch notwendig ist. 32 Staaten weigern sich jedoch, eine Abtreibung zu finanzieren, es sei denn, es gibt Bundesmittel. Die beiden Umstände, unter denen die Bundesmittel für die Abtreibung verwendet werden, sind, wenn die Schwangerschaft eine Folge von Vergewaltigung ist oder das Leben der werdenden Frau in Gefahr ist. In anderen Staaten sind die Bundesmittel nur begrenzt, wenn das Leben der Frau in Gefahr ist. In den 11-Staaten sind private Versicherungspläne gegen Schwangerschaftsabbrüche begrenzt. Ein solcher Versicherungsschutz besteht nur, wenn das Leben der schwangeren Frau gefährdet ist. Die meisten Staaten erlauben jedoch einen zusätzlichen Versicherungsschutz für Schwangerschaftsabbrüche mit zusätzlichen Kosten. Einzelne Gesundheitseinrichtungen wurden von den 45-Staaten dazu ermächtigt, die Abtreibung abzulehnen. Auf der anderen Seite beschränken 16-Staaten dieses Verbot auf religiöse und private Institutionen.

Abtreibung Beratung

Die 8-Staaten haben Gesetze erlassen, nach denen Frauen beraten werden, bevor sie eine Abtreibung vornehmen. Themen wie der Zusammenhang zwischen Abtreibung und Brustkrebs, der Schmerz, den der Fetus empfindet, und allgemeine gesundheitliche Folgen werden in der Beratung berücksichtigt. Um 27-Staaten herum muss eine Frau, die sich beraten hat, mindestens 24-Stunden erhalten, um ihre Entscheidung treffen zu können. Gesetze in vierzehn der 27-Staaten erfordern, dass die Frau zwei Besuche im Krankenhaus macht, um die Prozedur zu bekommen. Zumindest verlangen 37-Staaten, dass Eltern von Minderjährigen, die eine Abtreibung wünschen, an der Entscheidungsfindung beteiligt werden. 11 Staaten müssen mindestens einer der Eltern sollte über den Ablauf der Abtreibung benachrichtigt werden.

Abtreibungsgesetze vom Staat

RangZustandMuss von einem lizenzierten Arzt durchgeführt werdenMuss in einem Krankenhaus durchgeführt werden, wennVerboten beiAnbieter können sich weigern, teilzunehmenWartezeit (in Stunden) nach der BeratungBeteiligung der Eltern für Minderjährige erforderlich
1ALXLebensfähigkeit20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau)48Zustimmung
2AKXIndividuelle und private InstitutionNicht in Kraft (permanent durch gerichtliche Anordnung vorgeschrieben)
3AZXLebensfähigkeitLebensfähigkeitIndividuum und Institution24Zustimmung
4ARX20-Wochen (mit Ausnahme von Vergewaltigung oder Inzest)Individuum und Institution48Zustimmung
5CALebensfähigkeitIndividuelle und religiöse InstitutionNicht in Kraft (permanent durch gerichtliche Anordnung vorgeschrieben)
6COBekanntmachung
7CTLebensfähigkeitLebensfähigkeitIndividuum
8DEXLebensfähigkeit (mit Ausnahme bei fetaler Anomalie)Individuum und InstitutionHinweis (kann unter bestimmten Umständen von bestimmten Gesundheitsfachkräften erlassen werden)
9DC
10FLXLebensfähigkeit Individuum und InstitutionNicht wirksam (vorübergehend durch gerichtliche Anordnung vorgeschrieben)Bekanntmachung
11GAX20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau)Individuum und Institution24Bekanntmachung
12HIX (chirurgische Aborte)LebensfähigkeitIndividuum und Institution
13IDXLebensfähigkeitLebensfähigkeitIndividuum und Institution24Zustimmung
14ILX (chirurgische Aborte)LebensfähigkeitIndividuelle und private InstitutionBekanntmachung
15INX 20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau)Individuelle und private Institution18Zustimmung
16IAX20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau)Individuelle und private InstitutionNicht wirksam (vorübergehend durch gerichtliche Anordnung vorgeschrieben)Bekanntmachung
17KSX20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau)Individuum und Institution24Zustimmung
18KYX2nd Trimester20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau)Individuum und Institution24Zustimmung
19LAX20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau)Individuum und Institution24Zustimmung
20MEXLebensfähigkeitIndividuum und Institution
21MDXLebensfähigkeit (mit Ausnahme bei fetaler Anomalie)Individuum und InstitutionBekanntmachung
22MAX (chirurgische Aborte) Individuum und InstitutionNicht in Kraft (permanent durch gerichtliche Anordnung vorgeschrieben)Zustimmung
23MIXLebensfähigkeit (mit Ausnahme nur bei Lebensgefährdung)Individuum und Institution24Zustimmung
24MNXLebensfähigkeitIndividuelle und private Institution24Hinweis (an beide Eltern)
25MSX (nur Gynäkologie)20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau)Individuum und Institution24Einwilligung (von beiden Eltern)
26MOXLebensfähigkeitLebensfähigkeitIndividuum und Institution72Zustimmung
27MTLebensfähigkeit (mit Ausnahme im Falle der Bedrohung der körperlichen Gesundheit der Frau)Individuelle und private InstitutionNicht in Kraft (permanent durch gerichtliche Anordnung vorgeschrieben)Nicht in Kraft (permanent durch gerichtliche Anordnung vorgeschrieben)
28NEX20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau)Individuum und Institution24Zustimmung
29NVX Individuelle und private InstitutionNicht in Kraft (permanent durch gerichtliche Anordnung vorgeschrieben)
30NHBekanntmachung
31NJX (chirurgische Aborte) Individuelle und private InstitutionNicht in Kraft (permanent durch gerichtliche Anordnung vorgeschrieben)
32NMX (chirurgische Aborte)Individuum und InstitutionNicht in Kraft (permanent durch gerichtliche Anordnung vorgeschrieben)
33NYX (chirurgische Aborte)24 Wochen (mit Ausnahme nur bei Lebensgefährdung)Individuum
34NCX Individuum und Institution72Zustimmung
35NDX20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau)Individuum und Institution24Einwilligung (von beiden Eltern)
36OHX 20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau)Individuum und Institution24Zustimmung
37OKX2nd Trimester20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau)Individuelle und private Institution72Zustimmung und Benachrichtigung
38ORIndividuelle und private Institution
39PAXLebensfähigkeit24 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau)Individuelle und private Institution24Zustimmung
40RI24 Wochen (mit Ausnahme nur bei Lebensgefährdung)IndividuumZustimmung
41SCX3rd Trimester20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau)Individuelle und private Institution24Zustimmung
42SDX 20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau)Individuum und Institution72 (außer an Wochenenden und Feiertagen)Bekanntmachung
43TNXLebensfähigkeitLebensfähigkeit (mit Ausnahme im Falle der Bedrohung der körperlichen Gesundheit der Frau)Individuum und Institution48Zustimmung
44TXX20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau)Individuelle und private Institution24Zustimmung und Benachrichtigung
45UTXLebensfähigkeit (außer bei Vergewaltigung oder Inzest oder bei fetaler Anomalie)Individuelle und private Institution72 (wird in Fällen von Vergewaltigung, Inzest und fetalem Defekt aufgehoben oder wenn der Patient jünger als 15 ist)Zustimmung und Benachrichtigung
46VT
47VAX2nd Trimester3rd TrimesterIndividuum und Institution24Zustimmung und Benachrichtigung
48WAX (chirurgische Aborte)LebensfähigkeitIndividuum und Institution
49WV20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau)24Hinweis (kann unter bestimmten Umständen von bestimmten Gesundheitsfachkräften erlassen werden)
50WIXLebensfähigkeit20 Wochen (mit Ausnahme im Falle einer Bedrohung für die körperliche Gesundheit der Frau)Individuum und Institution24Zustimmung (kann unter bestimmten Umständen von bestimmten Gesundheitsfachkräften erlassen werden)
51WYXLebensfähigkeitIndividuelle und private InstitutionZustimmung und Benachrichtigung